Ihre Akten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit der höchstmöglichen Sicherheitsstufe (Stufe 3) vernichtet. Selbstverständlich wird für Sie eine Aktenübergabebescheinigung und ein Vernichtungsprotokoll gemäß den Vorschriften des BDSG erstellt.
Die Akten müssen nicht aus den Ordnern herausgenommen werden, da die kompletten Ordner einschließlich Metall und Plastik von den Maschinen im Aktenvernichtungszentrum in Kleinstpartikel zerkleinert werden.
Unser Service für Sie:
Sichere Vernichtung
Höchste Sicherheitsstufe
Individuelle Terminanpassung
Kurze Vernichtungsfristen
Vernichtungsprotokoll
günstige Pauschalpreise
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